Chemie-Consulting und Beratung durch Dr. Gruber aus Innsbruck

Die Bereiche unseres Chemie-Consulting

Zusammengefasst geht es um Umweltrecht, Wasserrecht und Abfallrecht. Wir beraten zur Optimierung der Energieeffizienz von Abwasserreinigungsanlagen. Wir beraten auch Behörden und Betriebe zur Anlagengenehmigung. Wir überprüfen den Betriebszustand von Abwasserreinigungsanlagen nach § 134 Wasserrechtsgesetz 1959 und ÖWAV-Arbeitsbehelf 37. Bei Störfällen (z.B. Ölunfälle, Bläh- und Schwimmschlammprobleme, unbekannte Einleitungen) bieten wir Hilfestellungen und Ursachenermittlungen an. Außerdem führen wir im Umweltbereich Spezialstudien durch. Dr. Christian Gruber ist zusätzlich tätig als Deponie-Aufsichtsorgan der Tiroler Landesregierung.

Der Indirekteinleiterkataster

Wir unterstützen Abwasserverbände bei der Erstellung und Betreuung von Indirekteinleiterkatastern gemäß § 32b Wasserrechtsgesetz 1959 und Indirekteinleiterverordnung.
Unsere Kanzlei entwickelte eine Formel zur Berechnung eines Starkverschmutzer-Zuschlags. Diese Formel beschreibt einen spezifisch berechneten Starkverschmutzer-Zuschlag für die Übernahme von überdurchschnittlich verschmutztem Abwasser auf Abwasser-Reinigungsanlagen. Wir beraten Abwasserverbände bei der Einführung eines Starkverschmutzer-Zuschlags.

Selbstverständlich sind wir gerne bereit, von einem solchen Zuschlag betroffene Unternehmen zu beraten, mit welchen Maßnahmen der hohe Verschmutzungsgrad des Abwassers minimiert werden kann. Die dafür erforderlichen Investitionen amortisieren sich langfristig durch die Senkung bzw. des Wegfalls des Starkverschmutzer-Zuschlags, aber vor allem entfällt die Zusatzbelastung für die Abwasserreinigungsanlagen.

 

Dr. Gruber aus Innsbruck – Chemie-Consulting und Beratung